AGB

1. Angebot – Preise
Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum.

Sollte nach Annahme des Angebots oder vereinbarten Ausführungsbeginn die Leistung nicht innerhalb von 4 Monaten abgerufen werden, so hat der Auftragnehmer im Falle von Lohn- oder Materialkostenänderungen das Recht, die Durchführung des Vertrages zu entsprechend geänderten Vertragspreisen anzubieten. Wenn der Auftraggeber nicht zustimmt, so hat der Auftragnehmer das Recht den Vertrag zu kündigen. Das gilt nicht für längere Ausführungsfristen.

Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des AN erbracht wird. Bei Abweichung (z.B. bei Behinderung, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.

2. Skonto
Skonto muss vereinbart sein und wird nur dann gewährt, wenn die jeweilige Abschlagszahlung und die Schlusszahlung innerhalb der vereinbarten Frist auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sind.
3. Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der AN die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.
4. Vergütung
Für private Auftraggeber (Verbraucher § 13B BGB) und bei ausschließlicher Vereinbarung des BGB als Vertragsgrundlage gelten folgende Regelungen:

- Zahlungen auf die Schlussrechnung sind sofort nach der Abnahme der Leistung fällig (§271 BGB)
- Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen zu leisten
- Abschlagszahlungen können gem. § 632a BGB jederzeit gefordert werden. Die jeweilige Abschlagszahlung ist sofort fällig und unverzüglich nach dem Eingang der Rechnung bei dem Auftraggeber zu zahlen
- Bei Vereinbarung der VOB/B gelten die Zahlungen des § 16 VOB/B

5. Gewährleistung
Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahmewirkung und ist die Frist, innerhalb der Mängel an Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist).

Unsere Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Beschädigungen unserer Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht.

Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechten Gebrauch und / oder natürlicher Abnutzung beruhen z. B witterungsbedingt, sind keine Mängel.

Hinweis: Die Verschleißerscheinungen können bereits innerhalb der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind.

Für Verträge mit der Vertragsgrundlage BGB gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt:

- 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten, z.B. Überholungsbeschichtungen und Arbeiten im Gebäudebestand
- 5 Jahre bei der Erstellung eines Bauwerks, z.B. die Erstellung eines Wärmedämm-Verbundsystems oder Arbeiten die nach Umfang und Bedeutung mit Neuarbeiten vergleichbar sind

6. Aufrechnungsverbot
Der Aufraggeber kann die Zahlung des AN nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7. Stundenlohnarbeiten
Zusätzliche und notwendige Leistungen, die überwiegend Lohnkosten beinhalten, können gesondert, auf Stundenbasis, zuzüglich Material abgerechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8. Abnahme
Wenn nicht anders verlangt wird, erfolgt die Abnahme durch Ingebrauchnahme oder mit Ablauf der gesetzten Frist oder durch schlüssiges Verhalten.
9. Streitigkeiten
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Ausführung und Abrechnung der Arbeiten soll eine Stellungnahme der Fachorganisation des Maler- und Lackiererhandwerks eingeholt werden um einen sachgerechten Lösungsweg zu unterstützen.
10. Ausschluss von Verbraucherschlichtungsverfahren – Information gemäß § 36 VSBG
Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch beteiligt er sich freiwillig an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
11. Eigentums- und Urheberecht
An Kostenvoranschlägen, Farbentwürfen und Berechnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
12. Sonstiges
Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Sollte eine der vorstehenden Regelungen- gleich aus welchen Rechtsgrund – unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 01.11.2021